Berufliche und private Belange miteinander zu vereinbaren, ist für Väter und Mütter eine große Herausforderung. Insbesondere Frauen müssen sich in Deutschland noch oft zwischen Beruf und Familie entscheiden. 70% der Mütter, die zuhause bleiben, können sich gut vorstellen, erwerbstätig zu sein, wenn sie eine verlässliche bedarfsorientierte Kinderbetreuung zur Verfügung hätten.
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird damit zu einer bedeutenden Aufgabe der Kommunen. Der Wandel der familialen Lebensformen (zunehmende Erwerbstätigkeit beider Partner, Zunahme von Alleinerziehenden) macht ein Umdenken im Bewusstsein der Öffentlichkeit und umfassende, flexible Betreuungskonzepte erforderlich.
Auch die Folgen des demografischen Wandels lassen eine möglichst optimale Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials von Frauen immer wichtiger werden.
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Kindertageseinrichtungen und Schulen sind wichtige Faktoren für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem Betreuungsangebote für unter 3jährige Kinder sowie verlässliche Angebote auch für ältere Kinder im Anschluss an die Schule oder in den Ferien, eine Notfallbetreuung für Kinder bei Krankheit sowie gut aufeinander abgestimmte Betreuungs-, Arbeits- und Öffnungszeiten sind für Familien wichtig. Haushaltsbezogene Dienstleistungen (Bügelservice, Einkaufsservice) bieten weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Am 01. August ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Es löst das alte, seit 1992 geltende GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ab. Schwerpunkte von KiBiz sind mehr Bildung, eine bessere Betreuung und frühe Förderung. Dies wird erreicht durch einen massiven Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige, den Ausbau der Kindertagespflege, die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Sprachförderung, den Ausbau von Familienzentren, in denen Betreuung, Bildung und Beratung mit Kindern gebündelt werden, sowie mehr Flexibilität für die Eltern bei der Wahl der Betreuungsdauer.
Die Kindertagespflege wird erstmals gesetzlich verankert und vom Land finanziell gefördert. Pro Jahr und Kind zahlt das Land künftig 725 Euro für die Betreuung bei Tageseltern. Das neue Gesetz unterstützt die Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern.
Die Kindertagespflege kann mit dem KiBiz verstärkt auch an Kindertageseinrichtungen und Familienzentren angebunden werden. Damit wird die Kinderbetreuung auch in schwierigen Randzeiten besser abgedeckt, Eltern können bedarfsgerechter planen und haben Sicherheit bezüglich der Qualität der Kinderbetreuung.
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Ein weiterer Beitrag kann darin gesehen werden, dass Arbeitgeber die Familienarbeit von Frauen und Männern mehr wertschätzen. Zum Ausdruck bringen können sie dies sowohl bei Arbeitszeitmodellen (Teilzeit, Telearbeit, Unterstützung der Elternzeit für Mütter und Väter), bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen als auch bei Einstellungen und Beförderungen.
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Rund 5 Millionen Menschen benötigen in Deutschland Pflegeleistungen. Auf Grund des demografischen Wandels wird ihre Zahl ansteigen. Auch die Übernahme von Pflegeleistungen durch Familienangehörige begründet bzw. verschärft Vereinbarkeitsprobleme.
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Für die wirkungsorientierte Gestaltung der kommunalen Infrastruktur ergeben sich folgende Ansatzpunkte:
- Familienbewusste Personalpolitik in der Kommunalverwaltung (z.B. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle; Rückkehrmodelle für Beschäftigte nach der Elternzeit, Serviceangebote für Familien, Zuschuss zur Kinderbetreuung)
- Förderung einer familienfreundlichen Gestaltung des Arbeitslebens in Unternehmen und Betrieben
- Familienfreundliche Öffnungszeiten in öffentlichen Einrichtungen
- Kommunales Gesamtkonzept zur Kinderbetreuung (betriebliche geförderte Kinderbetreuung, Förderung der Tagespflege, Kindertagesplätze, Randzeitenbetreuung, Familienpaten, Großelternpaten)
- Bedarfsorientierte Beratungs-, und Dienstleistungsangebote für Familien zur Bewältigung des Vereinbarkeitsproblems
- Förderung der Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit und Erziehungsverantwortung (z.B. durch Angebote zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit)
- Entlastung pflegender Angehöriger (z.B. kurzfristige Unterstützung bei eintretendem Pflegebedarf von Angehörigen)
Es werden laufend Informationen zu verschiedenen Fördermitteln aufgelistet. Die nachfolgenden Fördermöglichkeiten kommen für den Handlungsbereich "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" in Frage.
- Arbeiten Lernen Kompetenzen entwickeln – Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt
Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will dazu beitragen, die Beschäftigungs- und Innovationsfähigkeit zu steigern und Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung zu unterstützen.
- Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Das Programm zielt darauf ab, kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ein Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen. Es werden zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in neuen Betreuungseinrichtungen oder neu einzurichtenden Gruppen mit einem Betriebskostenzuschuss (50%, max. 6.000€ pro Platz und Jahr) für bis zu zwei Jahre gefördert.
- Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)
LOS ist ein sozialraumorientiertes Programm, durch das Jugendliche und Erwachsene in ihrer Beschäftigungsfähigkeit gestärkt werden sollen. Neben einer Verbesserung des sozialen Zusammenhalts vor Ort und der sozialen und beruflichen Integration sollen auch Toleranz und der Abbau von Fremdenfeindlichkeit gestärkt werden. Das Programm unterstützt Aktionen zur Förderung der beruflichen und sozialen Eingliederung und dient gleichzeitig der Vernetzung der Strukturen. Dies geschieht durch die Förderung von Mikroprojekten in Höhe von max. 10.000,- €, die in lokaler Verantwortung auf der Basis lokaler Aktionspläne ausgewählt und umgesetzt werden.
- Der Europäische Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Hauptfinanzinstrument zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Ziele der Europäischen Union. Im Rahmen des Lissabon-Prozesses ist die Europäische Beschäftigungsstrategie insbesondere auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten, auf die Steigerung der Beschäftigungsquote durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung sowie auf die dauerhafte soziale Integration von benachteiligten Personengruppen in die Gesellschaft ausgerichtet.
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Das NRW Ziel 2-Program
Oberstes Ziel des regionalen Wirtschaftsförderprogramms ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu stärken und Beschäftigung zu schaffen.
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- Familienzentren Ziel der Familienzentren ist es, kinder- und familienorientierte Leistungen zusammen zu führen, qualitativ weiter zu entwickeln und den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung "aus einer Hand" anzubieten. Familienzentren werden so zu Knotenpunkte der familienorientierten Leistungen im Stadtteil, um Kinder und Familien zu stärken und somit zu einer positiven Entwicklung beizutragen.
Mehr zum Thema
- Beruf und Familie Die berufundfamilie gGmbH ist eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Im Themenfeld "Beruf und Familie" fördert sie einen Perspektivenwechsel, bei dem familiäre Interessen nicht als Hemmnis, sondern als Chance der Wirtschaft begriffen werden. Sie bietet ein ‚Audit berufundfamilie’ an.
- Bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement Das Portal informiert über Ehrenamtskarte und Ehrenamtsnachweis und präsentiert ein "Engagement des Monats". Das Angebot wird bereitgestellt vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Die kommunalen Spitzenverbände und die Wohlfahrtsverbände haben einvernehmlich die Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 18. Dezember 2007 fertig gestellt.
- Handbuch Kindertagespflege Das Online-Handbuch informiert über die Leistungen der unterschiedlichen Formen der Kindertagespflege. Rechtliche Grundlagen werden ebenso behandelt wie Fragen der Finanzierung. Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Lokale Bündnisse für Familie Die bundesweite Initiative Lokale Bündnisse für Familie unterstützt lokale Zusammenschlüsse für Familien, die es bereits an über 500 Orten gibt, durch wirkungsvolle, kostenlose Beratungsangebote. Bei der Gründung neuer Lokaler Bündnisse für Familie und Weiterentwicklung bestehender Bündnisse bietet das Servicebüro der Initiative Hilfestellung an.
- Mittelstand und Familie – Arbeitszeitmaßnahmen Das Portal der Bertelsmann Stiftung unterstützt Arbeitgeber, Beschäftigte und Multiplikatoren mit Informationen und praktischen Lösungen, kostenfreier Beratung durch Fachleute sowie Hintergrundwissen. Diese Seite stellt verschiedene Arbeitszeitmaßnahmen vor.
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen Das Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 9. Mai 2008.
- Verfahrensverordnung zum Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (VerfVO KiBiz) Das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen enthält die Verordnung über das Verwaltungsverfahren zur Gewährung der Landeszuschüsse und zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 18. Dezember 2007.