Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Berufliche und private Belange miteinander zu vereinbaren, ist für Väter und Mütter eine große Herausforderung. Insbesondere Frauen müssen sich in Deutschland noch oft zwischen Beruf und Familie entscheiden. 70% der Mütter, die zuhause bleiben, können sich gut vorstellen, erwerbstätig zu sein, wenn sie eine verlässliche bedarfsorientierte Kinderbetreuung zur Verfügung hätten.
 

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird damit zu einer bedeutenden Aufgabe der Kommunen. Der Wandel der familialen Lebensformen (zunehmende Erwerbstätigkeit beider Partner, Zunahme von Alleinerziehenden) macht ein Umdenken im Bewusstsein der Öffentlichkeit und umfassende, flexible Betreuungskonzepte erforderlich.

Auch die Folgen des demografischen Wandels lassen eine möglichst optimale Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials von Frauen immer wichtiger werden.

Weiterführende Informationen

 

Betreuungsangebote für Kinder

Kindertageseinrichtungen und Schulen sind wichtige Faktoren für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem Betreuungsangebote für unter 3jährige Kinder sowie verlässliche Angebote auch für ältere Kinder im Anschluss an die Schule oder in den Ferien, eine Notfallbetreuung für Kinder bei Krankheit sowie gut aufeinander abgestimmte Betreuungs-, Arbeits- und Öffnungszeiten sind für Familien wichtig. Haushaltsbezogene Dienstleistungen (Bügelservice, Einkaufsservice) bieten weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Am 01. August ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Es löst das alte, seit 1992 geltende GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ab. Schwerpunkte von KiBiz sind mehr Bildung, eine bessere Betreuung und frühe Förderung. Dies wird erreicht durch einen massiven Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige, den Ausbau der Kindertagespflege, die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Sprachförderung, den Ausbau von Familienzentren, in denen Betreuung, Bildung und Beratung mit Kindern gebündelt werden, sowie mehr Flexibilität für die Eltern bei der Wahl der Betreuungsdauer.

Die Kindertagespflege wird erstmals gesetzlich verankert und vom Land finanziell gefördert. Pro Jahr und Kind zahlt das Land künftig 725 Euro für die Betreuung bei Tageseltern. Das neue Gesetz unterstützt die Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern.

Die Kindertagespflege kann mit dem KiBiz verstärkt auch an Kindertageseinrichtungen und Familienzentren angebunden werden. Damit wird die Kinderbetreuung auch in schwierigen Randzeiten besser abgedeckt, Eltern können bedarfsgerechter planen und haben Sicherheit bezüglich der Qualität der Kinderbetreuung.

Weiterführende Informationen

 

Ansatzpunkte für Arbeitgeber

Ein weiterer Beitrag kann darin gesehen werden, dass Arbeitgeber die Familienarbeit von Frauen und Männern mehr wertschätzen. Zum Ausdruck bringen können sie dies sowohl bei Arbeitszeitmodellen (Teilzeit, Telearbeit, Unterstützung der Elternzeit für Mütter und Väter), bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen als auch bei Einstellungen und Beförderungen.

Weiterführende Informationen

 

Pflege von Familienangehörigen

 Rund 5 Millionen Menschen benötigen in Deutschland Pflegeleistungen. Auf Grund des demografischen Wandels wird ihre Zahl ansteigen. Auch die Übernahme von Pflegeleistungen durch Familienangehörige begründet bzw. verschärft Vereinbarkeitsprobleme.
 

Weiterführende Informationen

 

Ansatzpunkte für kommunales Handeln

Für die wirkungsorientierte Gestaltung der kommunalen Infrastruktur ergeben sich folgende Ansatzpunkte:

  • Familienbewusste Personalpolitik in der Kommunalverwaltung (z.B. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle; Rückkehrmodelle für Beschäftigte nach der Elternzeit, Serviceangebote für Familien, Zuschuss zur Kinderbetreuung)
  • Förderung einer familienfreundlichen Gestaltung des Arbeitslebens in Unternehmen und Betrieben
  • Familienfreundliche Öffnungszeiten in öffentlichen Einrichtungen
  • Kommunales Gesamtkonzept zur Kinderbetreuung (betriebliche geförderte Kinderbetreuung, Förderung der Tagespflege, Kindertagesplätze, Randzeitenbetreuung, Familienpaten, Großelternpaten)
  • Bedarfsorientierte Beratungs-, und Dienstleistungsangebote für Familien zur Bewältigung des Vereinbarkeitsproblems
  • Förderung der Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit und Erziehungsverantwortung (z.B. durch Angebote zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit)
  • Entlastung pflegender Angehöriger (z.B. kurzfristige Unterstützung bei eintretendem Pflegebedarf von Angehörigen)

 

Fördermöglichkeiten und -programme

Es werden laufend Informationen zu verschiedenen Fördermitteln aufgelistet. Die nachfolgenden Fördermöglichkeiten kommen für den Handlungsbereich "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" in Frage.