mindestens drei der folgenden Kriterien müssen während des letzten Jahres gemeinsam erfüllt gewesen sein:
- Zwanghaftes Verlangen nach Konsum
- Übermaß, Nicht-mehr-aufhören-können
- Körperliche Entzugssymptome
- Benötigen immer größerer Mengen, damit Wirkung eintritt
- Großer Zeitaufwand für Beschaffung, Konsumieren und dem Sich-davon-erholen
- Fortdauernder Gebrauch der Substanz(en) wider besseres Wissen und trotz eintretender schädlicher Folgen.
Die Klassifikation im ICD-10 ist in die verschiedenen Substanzen unterteilt (siehe Kasten).
Im offiziellen Sprachgebrauch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 1969 die vier definierten Klassen des Gebrauchs entwickelt:
- Unerlaubter Gebrauch ist von der Gesellschaft nicht tolerierter Gebrauch.
- Gefährlicher Gebrauch ist Gebrauch mit wahrscheinlich schädlichen Folgen für den Konsumenten.
- Dysfunktionaler Gebrauch liegt vor, wenn psychischen oder sozialen Anforderungen nicht mehr gerecht geworden werden kann.
- Schädlicher Gebrauch hat bereits schädliche Folgen (Zellschäden, psychische Störung) hervorgerufen.