Diagnose des Abhängigkeitssyndroms nach ICD-10

mindestens drei der folgenden Kriterien müssen während des letzten Jahres gemeinsam erfüllt gewesen sein:

  1. Zwanghaftes Verlangen nach Konsum
  2. Übermaß, Nicht-mehr-aufhören-können
  3. Körperliche Entzugssymptome
  4. Benötigen immer größerer Mengen, damit Wirkung eintritt
  5. Großer Zeitaufwand für Beschaffung, Konsumieren und dem Sich-davon-erholen
  6. Fortdauernder Gebrauch der Substanz(en) wider besseres Wissen und trotz eintretender schädlicher Folgen.

Die Klassifikation im ICD-10 ist in die verschiedenen Substanzen unterteilt (siehe Kasten).

Im offiziellen Sprachgebrauch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 1969 die vier definierten Klassen des Gebrauchs entwickelt:

  1. Unerlaubter Gebrauch ist von der Gesellschaft nicht tolerierter Gebrauch.
  2. Gefährlicher Gebrauch ist Gebrauch mit wahrscheinlich schädlichen Folgen für den Konsumenten.
  3. Dysfunktionaler Gebrauch liegt vor, wenn psychischen oder sozialen Anforderungen nicht mehr gerecht geworden werden kann.
  4. Schädlicher Gebrauch hat bereits schädliche Folgen (Zellschäden, psychische Störung) hervorgerufen.